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Bezirksleitung Groß-Thüringen der KPD,
Fraktion der KPD im Thüringer Landtag,
Landesausschuss der Betriebsräte und Kontrollausschüsse
Thüringens

Programm zur Bildung einer
Arbeiter- und Kleinbauern- Regierung
in Thüringen

11. September 1923

 

 

Quelle:

Flugblatt. IML, ZPA, D. F. VI/16.

Abgedruckt in:

Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (Hg.): Dokumente und Materialien zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung - Reihe 2 - Band 7 - Februar 1919‑Dezember 1923 - Halbband 2 - Januar 1922‑Dezember 1923. Berlin, Dietz, 1966, S. 414‑418.

 

 

 

 

 

 

Erstellt: Oktober 2014

Druckversion
KPD 1918 1945 - Inhalt

 

 

 

 

 

 

Arbeiter, Angestellte, Beamte in Stadt und Land!

Die Thüringer Regierung ist gestürzt. Der Landtag hat ihr das Vertrauen entzogen. Sie ist an ihrer arbeiterfeindlichen Politik gescheitert. Sie hat das Versprechen, das sie der KPD bei der Regierungsbildung gab, nicht eingehalten. Deshalb haben die Kommunisten ihr das Vertrauen entzogen. Der Faschismus mit seinen Mord- und Geheimorganisationen in Thüringen erhebt immer frecher sein Haupt. Die Regierung hat das zugelassen; die Jungdo[1]- und Stahlhelmverbände haben völlige Bewegungsfreiheit. Sie hat die Arbeiterschaft zum Kampfe gegen den Faschismus nicht aufgerufen und organisiert!

Gegen die Arbeiterschaft ist sie aber wiederholt mit Mitteln der Polizeigewalt vorgegangen. In Zella-Mehlis: Lapo[2] gegen die Arbeiterschaft. In Gera: bewaffnete Lapo gegen streikende Bauarbeiter. In Weimar: kleiner Belagerungszustand zum Schutze der Geldsäcke der kapitalistischen Scharfmacher. Und als letztes Schandstück der sozialdemokratischen Regierung: Ausnahmezustand für ganz Thüringen. Sogar die verfassungsmäßige Versammlungsfreiheit wurde also der Arbeiterschaft genommen.

Gegen die Stillegung der Betriebe durch die kapitalistischen Steuersaboteure hat die Regierung nichts unternommen. Ja, sie hat den Kapitalisten sogar das Stichwort zur Ausführung des Stinnesplanes[3] gegeben: Sie selbst hat die staatlichen Schieferwerke fast stillgelegt und die Arbeiterschaft der Arbeitslosigkeit überliefert. Dieses Beispiel haben sich die Unternehmer zu eigen gemacht. Zu Hunderten legen sie die Betriebe still oder lassen kurzarbeiten. Riesenhafte Arbeitslosigkeit ist die Folge.

Anstatt mit staatlichen Gewaltmitteln die Kapitalisten zum Steuerzahlen zu zwingen, hat sich die Regierung gegen die Herabsetzung der Steuersätze für die Arbeiter bei der Reichsregierung gewandt. Sie hat den Holzwucher begünstigt. Nichts hat sie getan, um die Volksernährung zu sichern. Die Kontrollausschüsse wurden nicht anerkannt, damit sie [nicht] zum rücksichtslosen Instrument im Kampfe gegen Wucher- und Schiebertum werden.

Die Koalitionsfreundlichkeit der Regierung stellte sich immer schützend vor die Geldsackinteressen der Bourgeoisie. Die Regierung hat die Cuno-Politik unterstützt. Sie rückt nicht ab von der bankrotten Koalitionspolitik der Stresemann-Hilferding im Reiche, sie macht sich im Gegenteil zum ausführenden Organ derselben.

In feiger Unterwürfigkeit vor dieser pleiten Regierung, die Deutschland ins Verderben stürzt, unterstützt sie nicht einmal den Kampf des sächsischen sozialdemokratischen Ministerpräsidenten Dr. Zeigner gegen den faschistenfreundlichen Reichswehrminister Gessler. Sie tut es nicht, weil sie die Gefangene ihrer stillen bürgerlichen Koalitionsgenossen ist.

Wer aber Koalitionspolitik treibt, kann keine proletarischen Klasseninteressen vertreten. Die sozialdemokratische Regierung mußte aus diesen Gründen scheitern.

Jetzt steht vor der Arbeiterschaft die Frage: Wer soll in Thüringen herrschen, wer soll regieren? Auf keinen Fall darf in Thüringen eine Koalitionsregierung entstehen! Die Kommunistische Partei fordert erneut die Schaffung einer Regierung der Arbeiter und Kleinbauern.

Daß eine solche Regierung der Werktätigen zum Kampfe gegen die Bourgeoisie bisher nicht zustandekam, ist ausschließlich die Schuld der sozialdemokratischen Führer; denn in Thüringen sind sogar die parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse für die Bildung einer solchen Regierung des Kampfes gegeben.

Trotz des dauernden Versagens der sozialdemokratischen Führer im Klassenkampf des Proletariats und trotz des größten Mißtrauens wegen ihrer arbeiterfeindlichen Politik, ihrer dauernden Koalitionsneigung zur Bourgeoisie, ist die KPD noch bereit, mit Vertretern der VSPD[4] eine Regierung der Arbeiter und Kleinbauern zu bilden, wenn diese Regierung, obwohl parlamentarisch konstituiert, sich im Bewußtsein ihrer Kampfesstellung gegen die kapitalistischen Ausbeuter und Großagrarier auf proletarische Organe stützt[5]. Sie bedarf dieser Organe zur Durchsetzung einer ehrlichen Arbeiterpolitik, die ohne Teilnahme der Massen nie verwirklicht werden kann.

Als solche proletarische Sicherungsmaßnahmen betrachtet die KPD:

1. Die sofortige Einberufung des Thüringer Betriebsrätekongresses unter Zuziehung von Kleinbauerndelegierten. Dieser Kongreß ist zweckmäßig durch die Landesorgane des ADGB, der AfA und des ADB einzuberufen. Jedoch müssen beim Versagen dieser Organe auch die proletarischen Parteien bereit sein, selbständig, von sich aus, einen solchen Kongreß einzuberufen, da anders ein politischer Willensausdruck der werktätigen Massen in der gegenwärtigen, außerordentlich kritischen Lage gar nicht herbeigeführt werden kann. Die Wahlen zum Kongreß müssen durch die Arbeiter, Angestellten und Beamten in den Betrieben nach gründlicher Aussprache über die Lage und die zu stellenden Forderungen vorgenommen werden. Die Kleinbauerndelegierten werden gewählt durch diejenigen Kleinbauern, Pächter, Siedler und Angehörigen, die über nicht mehr als eine Ackernahrung, also nicht mehr Land, als zum Unterhalt einer Familie nötig ist, verfügen und die nicht dauernd fremde Arbeitskräfte beschäftigen. Der Kongreß stellt das Regierungsprogramm auf, zu dessen parlamentarischer Durchführung sich die Fraktionen der VSPD und KPD bindend verpflichten müssen.

Der Betriebsrätekongreß mit Kleinbauerndelegierten tritt weiterhin nach Bedarf zusammen, kontrolliert selbst oder durch einen Landesausschuß die Regierungsmaßnahmen und hat das Recht, selbst Gesetzesvorschläge einzubringen.

2. Bildung gemeinsamer proletarischer Hundertschaften, aufgebaut auf den Betrieben, die zur Abwehr gegen faschistische Mordorganisationen im Ernstfalle von der Regierung zu bewaffnen sind. Die proletarischen Hundertschaften haben in Verbindung mit der Landes- und Ortspolizei die Durchführung der im Interesse der werktätigen Bevölkerung liegenden Regierungsmaßnahmen zu sichern.

3. Behördliche Anerkennung der von Arbeitern, Kleinhändlern und Kleinbauern zu bildenden Kontrollausschüsse, denen Exekutivgewalt und das Recht der Beschlagnahme zusteht. Die Kontrollausschüsse sind zentral in den Kreisen und im ganzen Lande zusammenzufassen. Sie haben die Lebensmittelversorgung und -verteilung in Verbindung mit den Gemeindebehörden und Genossenschaften zu regeln. Alle bürokratischen Organe des Staates und der Gemeinden unterstehen ihrer dauernden Kontrolle, die den Zweck hat, die Sabotage proletarischer Regierungsmaßnahmen zu verhindern.

4. Aufhebung aller Ausnahmeverordnungen, die die proletarische Bewegung behindern. Sofortige Freilassung und Amnestierung solcher Verfolgter, die im Interesse des proletarischen Befreiungskampfes tätig waren. Straffreiheit für Notdelikte und Verstöße gegen die §§ 218 bis 220 des RStGB.

Stimmt der Betriebsrätekongreß mit Kleinbauerndelegierten diesen Sicherungsmaßnahmen zu, so besteht für die KPD keinerlei Hindernis mehr, sich an einer gemeinsamen Regierungsbildung mit der VSPD zu beteiligen.

Als wichtigsten Inhalt des Programms einer Arbeiter-und-Kleinbauern-Regierung schlagen wir folgende Forderungen vor:

1. Versorgung der werktätigen Bevölkerung mit Lebensmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs, vor allem Brot, Kartoffeln, Holz und Kohle, zu herabgesetzten Preisen. Ausnutzung der staatlichen Betriebe, Domänen und Forsten zur Linderung der Not der werktätigen Bevölkerung. Bereitstellung von Staatskrediten für die Konsumvereine der Arbeiter und Beamten sowie für die Mittelstandsgenossenschaften zum Zwecke der Versorgung mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen. Zur Sicherung der Ernährung für den kommenden Winter sind die Getreide- und Kartoffelvorräte der Großagrarier zu beschlagnahmen und rationiert zu verteilen.

2. Bei Produktionseinschränkungen, Kurzarbeit und Betriebsstillegungen Anwendung von Zwangsmaßnahmen gegen die Unternehmer zwecks Aufrechterhaltung der Betriebe und Fortführung der Produktion. Anklageerhebung gegen sabotierende Unternehmer. Fortführung stillgelegter Betriebe unter der selbständigen Leitung der Betriebsräte und Angestellten unter Gewährung von Staatskrediten. Die Erwerbslosen sind den Betrieben in entsprechender Anzahl zuzuteilen und in den Produktionsprozeß wieder aufzunehmen.

3. Beschaffung von ausreichender Wohngelegenheit: Beschlagnahme der Luxuswohnungen und der nicht voll ausgenutzten Wohnräume sowie der Dielen, Bars und Schlemmerlokale. Beseitigung derjenigen gesetzlichen Bestimmungen, die das behindern. Aufkauf von Baumaterialien (Ziegeln, Zement usw.) aus Staatsmitteln und Bereitstellung von Holz zu herabgesetzten Preisen für den Wohnungsbau.

4. Durchführung des Anbauzwanges zur Sicherstellung der Volksernährung. Brachliegende Ländereien und unbebaute Felder des Großgrundbesitzes werden Kleinbauern und Pächtern zugeteilt. Radikale Verwirklichung des Grundsatzes: Boden soll nur der besitzen, der ihn selber bebaut! Zuteilung von Großgrundbesitzerland an Zwergbauern, um ihnen den Familienunterhalt zu sichern. Belieferung der Kleinbauern mit verbilligten Düngemitteln und landwirtschaftlichen Maschinen, verbilligtem Saatgut und Inventar.

5. Verbot jeglicher Verwendung der Technischen Nothilfe in Thüringen.

6. Sofortige Auflösung und Entwaffnung aller faschistischen Organisationen (Jungdo usw.). Sofortiges Verbot und strenge Bestrafung jeder monarchistischen oder faschistischen Agitation in Wort, Bild und Schrift. Säuberung des staatlichen Apparates, Entfernung solcher Beamten aus Polizei, Justiz und sonstigen Verwaltungsstellen, die nicht vorbehaltlos die Regierung der Arbeiter und Kleinbauern unterstützen.

7. Rücksichtslose Verhinderung aller monarchistischen und faschistischen Waffen- und Mannschaftstransporte. Durchführung einer allgemeinen Eisenbahnkontrolle und besondere Überwachung der nach Bayern führenden Landstraßen durch proletarische Abwehrorganisationen.

8. Bildung eines Roten Blocks aller Länder mit Arbeitermehrheiten zur gemeinsamen Abwehr und zum gemeinsamen Auftreten gegen die arbeiterfeindliche ausbeuterische Große Koalition, die das faschistische Stinnesregiment durchführt. Unterstützung und Fortführung des Vorstoßes gegen den sich völlig in den Händen monarchistischer Offiziere befindenden reaktionären Reichswehrminister Gessler.

9. In der Reichspolitik ist zu erkämpfen:

a) Säuberung der Reichswehr und des Staatsapparates von reaktionären Elementen und deren Ersatz durch organisierte Arbeiter.

b) Aufhebung der Ausnahmeverordnungen, Freilassung der proletarischen politischen Gefangenen, Herstellung der proletarischen Preßfreiheit.

c) Verbot, Entwaffnung und Auflösung aller faschistischen Organisationen.

d) Beseitigung der Bankrott- und Kapitulationspolitiker aus den Regierungsstellen.

e) Umgestaltung der Steuergesetzgebung, Abschaffung der Massenverbrauchssteuern und der Verkehrssteuern. Steuererleichterungen auch für den verelendeten Mittelstand (Ermäßigungen für die unteren Stufen, Heraufsetzung der Freigrenzen, Staffelung der kommunalen Tarife usw.). Zwangsabgabe von den großen Vermögen, Wegsteuerung des Aufwandes der Besitzenden über das Existenzminimum der Werktätigen.

f) Ausrottung der Börsenspekulation, Produktions- und Bankkontrolle zur Beseitigung des Großwuchers der Kapitalkonzerne, Zuchthausstrafe gegen Börsenspekulationen und Wucherkonzerne. Herabsetzung der Rohstoffpreise.

g) Erfassung der Sachwerte, Beschlagnahme der Devisen und Außenhandelskontrolle.

h) Auflösung des Reichstages, der ein Hindernis für jegliche Politik im Sinne der werktätigen Bevölkerung ist.

Die Kommunistische Partei fordert alle Arbeiter, Angestellten, Beamten, Kleingewerbetreibenden und Kleinbauern auf, zu diesen Vorschlägen der Kommunistischen Partei Stellung zu nehmen und sie überall in Stadt und Land, in den Betrieben und Werkstätten zu besprechen.

Nur die vereinte Kraft aller arbeitenden Schichten des Volkes wird unsere Vorschläge durch eine Regierung der Arbeiter und Kleinbauern zur Wirklichkeit werden lassen.

Deshalb verlangt vom ADGB und [von] der VSPD den Betriebsrätekongreß für Groß-Thüringen!

Bildet sofort in den Betrieben gemeinsame proletarische Hundertschaften!

Schmiedet die Waffe gegen Wucher- und Schiebertum, bildet Kontrollausschüsse!

Schafft die eiserne Phalanx aller Unterdrückten und Ausgebeuteten!

Es lebe die Einheitsfront aller Werktätigen!

Her mit der Arbeiter-und-Kleinbauern-Regierung in Thüringen!

 

Kommunistische Partei Deutschlands, Bezirk Groß-Thüringen

Kommunistische Landtagsfraktion

Landesausschuß der Betriebsräte und Kontrollausschüsse Thüringens

 

 

 

 

 



[1]. Jungdo (Jungdeutscher Orden). Eine im Jahre 1920 von dem ehemaligen kaiserlichen Oberleutnant Artur Mahraun geschaffene Organisation militaristisch-faschistischen Charakters.

[2]. In der Zeit zwischen 1918 und 1920 gab es analog zu den militärischen Freikorps sogenannte Sicherheitswehren oder Polizeiwehren, die in einem begrenzten Wirkungsbereich Ordnungsaufgaben zu übernehmen hatten. Ab 1920 wurden diese paramilitärischen Polizeiverbände in die kasernierte Landespolizei ("Lapo") überführt. Diese wurde mit Wirkung vom 1. August 1935 in die Wehrmacht eingegliedert.

[3]Hugo Stinnes, eines der dominierenden Mitglieder des deutschen Großkapitals im Bereiche der Bergwerks- und Stahlindustrie.

Im August-September 1922 verhandelt Stinnes mit Vertretern der französischen Industrie in Hinblick auf die Bildung eines deutsch-französischen Konsortiums, das an dem Wiederaufbau von zerstörten Fabriken in Nordfrankreich teilnehmen soll. Er entwickelt auch einen Plan von weitgehenderem Ausmaß und erhält die Zustimmung des Präsidenten Friedrich Ebert (SPD), dass eine Gruppe von Führern der deutschen Schwerindustrie unter seiner Führung von Stinnes als offizielle deutsche Delegation mit der französischen Regierung verhandle. Der Plan sieht die Aufnahme des Wiederaufbaus der zerstörten Gebiete Nordfrankreichs durch Deutschland vor, und gleichzeitig den Rückzug der französischen Truppen aus dem Rheinland und dem Saargebiet sowie den Verzicht Frankreichs auf sonstige Wiedergutmachung. Um den Wiederaufbau Deutschlands zu gestatten, muss eine Reihe anderer Maßnahmen durchgeführt werden, die so zusammengefasst werden können:

1. Die Arbeiter werden Überstunden ohne besonderen Lohnzuschlag machen, und das soweit, bis einerseits eine positive Handelsbilanz erreicht wird, und andrerseits die Deckung sichergestellt wird für eine Goldanleihe, durch welche der Wiederaufbau von Frankreich und Belgien bewirkt und die Stabilisierung der deutschen Währung vorgenommen werden soll. Es wird hier angenommen, dass wenigstens die Arbeit von 2 Überstunden für eine Zeitspanne von 10 bis 15 Jahren gefordert werden muss.

2. Die deutsche Regierung schafft alle die wirtschaftlichen Beziehung im Innern und mit dem Ausland betreffenden Zwangsmaßnahmen ab. Sobald Deutschland wieder mit normalen Löhnen unter normalen Bedingungen arbeitet, wird es überall in der Welt die handelspolitische Meistbegünstigung erhalten und Zugang zu allen Rohmaterialien und kolonialen Gebieten bekommen unter denselben Bedingungen wie die übrige Welt.

3. Abgesehen von der erwähnten Anleihe müssen die folgenden Bedingungen erfüllt werden, um die Währungsstabilität dauerhaft zu machen:

a) Für die Dauer von wenigstens fünf Jahren soll jeder Streik in jenen industriellen Unternehmen, die für die nationale Wirtschaft lebensnotwendig sind, verboten werden.

b) Die Verwaltungen von öffentlichen Unternehmen müssen neuorganisiert werden, um auf einer wirtschaftlich gesunden Basis zu ruhen, wenn nötig durch Zusammenlegung mit ähnlichen Unternehmen in anderen Ländern, unter der Bedingung der Wahrung des nationalen Charakters.

c) Die deutschen Steuergesetze müssen so geändert werden, dass sie die Ansammlung von Kapital fördern.

d) Die Verwaltungskörper müssen auf ein Minimum reduziert werden.

[4]Im April 1917 wird von ehemaligen Mitgliedern der SPD ein Parteitag zur Gründung der “Unabhängigen Sozialdemokratische Partei Deutschlands” (USPD) abgehalten. Zur Unterscheidung von dieser Partei wird danach die SPD als Mehrheits-Sozialdemokratische Partei Deutschlands (MSPD) bezeichnet. Im Dezember 1920 findet eine Vereinigung der KPD mit dem linken Flügel der USPD durch Abhaltung eines gemeinsamen Parteitages statt, auf dem sich die “Vereinigte kommunistische Partei Deutschlands” (VKPD) konstituiert; 1922 wird dann wieder auf den Namen KPD zurückgegriffen. Der Rest der USPD schließt sich im September 1922 im Zuge eines gemeinsamen Parteitages mit der SPD wieder dieser letzteren an; einige Zeit lang wird danach die Bezeichnung “Vereinigte sozialdemokratische Partei Deutschlands” (VSPD) gebraucht.

[5]. Am 10. Oktober 1923 kommt es zur Bildung einer Landesregierung in Sachsen, der unter dem Ministerpräsidenten Erich Zeigner (SPD) zwei Vertreter der KPD als Minister angehören. Siehe dazu das vom Landesvorstand Sachsen der KPD formulierte Programm zur Bildung einer sozialdemokratisch-kommunistischen Regierung in Sachsen, vom 29. September 1923 (). Am 16. Oktober wird in Thüringen ebenfalls eine Landesregierung gebildet, der unter dem Ministerpräsidenten August Frölich (SPD) zwei Vertreter der KPD als Minister angehören.