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4. Kongress der Kommunistischen
Internationale Beschluss über das Programm |
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Quelle: 4. Kongreß der Kommunistischen Internationale (5. November - 5. Dezember 1922) - Protokoll, Verlag der Kommunistischen Internationale, Hamburg, Verlagsbuchhandlung Carl Hoym Nachf. L. Cahnbley, 1923. |
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Erstellt: November 2016 |
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1. Alle Programmentwürfe werden der Exekutive der Kornintern oder einer von ihr bestimmten Kommission überwiesen zu dem Zwecke des Studiums und der detaillierten Bearbeitung. Die Exekutive der Komintern ist verpflichtet, in kürzester Frist alle Programmentwürfe, die bei ihr einlaufen, zu publizieren. 2. Der Kongreß bestätigt, daß die nationalen Sektionen der Komintern, die noch keine nationalen Programme besitzen, verpflichtet sind, sofort an ihre Ausarbeitung zu gehen, um spätestens drei Monate vor dem 5. Kongreß sie der Exekutive zu unterbreiten zwecks Bestätigung durch den zukünftigen Kongreß. 3. In den Programmen der nationalen Sektionen muß die Notwendigkeit des Kampfes für die Übergangsforderungen mit aller Klarheit und Entschiedenheit begründet werden, wobei die entsprechenden Vorbehalte über die Abhängigkeit dieser Forderungen von den konkreten Bedingungen der Zeit und des Ortes gemacht werden müssen. 4. Die theoretische Grundlage für alle Übergangs- und Teilforderungen muß bestimmt gegeben werden in dem allgemeinen Programm, wobei der 4. Kongreß gleichermaßen entschieden die Bestrebungen verurteilt, die Einführung der Übergangsforderungen in das Programm als Opportunismus darzustellen, wie auch alle Versuche, die grundlegenden revolutionären Aufgaben durch Teilforderungen zu vertuschen oder zu ersetzen. 5. In dem allgemeinen Programm müssen klar die grundlegenden historischen Typen der Übergangsforderungen der nationalen Sektionen dargestellt werden, gemäß den grundlegenden Unterschieden in der ökonomischen und politischen Struktur der verschiedenen Länder, wie z. B. Englands einerseits, Indiens andererseits usw. |
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